Fachkraft für Arbeitssicherheit
* Sicherheitstechnische Regelbetreuung
* Bedarfsbezogene sicherheitstechnische Betreuung gemäß BGV A 2
* Betriebsbegehungen mit schriftlicher Berichterstattung
* Schulung und Unterweisung von Beschäftigten und Führungskräften
* Unterstützung bei der Einführung und Pflege von Arbeitsschutzmanagementsystemen
* Förderung sicherheitstechnischer Standards
* Kommunikation mit Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht
* Sicherheitstechnische Beurteilung von Arbeitsplätzen und Einrichtungen
* Sicherheitstechnische Beratung bei der Planung, Auswahl und
Einführung neuer Betriebsanlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsplätzen
* Empfehlung geeigneter Arbeitsschutzmittel
* Organisation und Durchführung der Arbeitsschutzausschusssitzungen (§ 11 ASiG)
* Unfallanalysen und Ableitung von geeigneten Sicherheitsmaßnahmen
* Erstellung und Pflege der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung